Allgemeine Geschäftsbedingungen Villa IL PARADIES
1 . Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für Verträge mit Vila il Paradiso, Herr Maikel Lemke, Klusstraße 10, 49074 Osnabrück (nachfolgend „Anbieter“) über die mietweise Überlassung von Räumlichkeiten (nachfolgend „Apartments“) zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen.
1.2. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Diese AGB gelten ausschließlich und auch für den Fall abweichender Geschäftsbedingungen von Gästen, es sei denn, Abweichendes ist schriftlich vereinbart. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
1.3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
1.4. Gast im Sinne dieser AGB können natürliche Personen gemäß § 13 BGB oder Unternehmer gemäß § 14 BGB sein.
2. Vertragsschluss
2.1. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchungsanfrage des Gastes telefonisch oder schriftlich per Briefpost, E-Mail und/oder Telefax bestätigt (Antragsannahme) oder falls dieses aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, mit der Bereitstellung des Apartments bzw. der sonstigen Leistungen.
2.2. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt des Angebots ab, so liegt in der Buchungsbestätigung ein neues Angebot an den buchenden Gast, dass dieser innerhalb einer Frist von 10 Tagen gegenüber dem Anbieter annehmen kann. Während dieser Frist ist der Anbieter an den Inhalt dieses neuen Angebotes gebunden. Die Annahmeerklärung kann ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln (z.B. Bezahlung der Buchungssumme) gegenüber dem Anbieter erfolgen.
2.3. Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Anbieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
§ 3 . Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1. Der Anbieter ist verpflichtet, das vom Gast gebuchte Apartment bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Apartmentüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise an den Anbieter zu zahlen. Dies gilt auch für die vom Kunden veranlassten Leistungen und Auslagen vom Anbieter an Dritte.
3.3. Maßgeblich ist die jeweilige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und Leistungsbeschreibungen bzw. die vertragliche Vereinbarung. Im Übrigen sind Preise und Tarife freibleibend. Sämtliche Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
Der Anbieter ist berechtigt, den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 Prozent anzuheben, wenn sich der allgemeinen für derartige Leistungen vom Anbieter berechnete Preis erhöht und zwischen dem Vertragsschluss und der Vertragserfüllung mehr als vier Monate liegen. Die Preise können vom Anbieter ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Apartments, der Leistung oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Anbieter dem zustimmt.
3.4. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind Beherbergungsleistungen einschließlich der
Neben-, Verbrauchs- und Zusatzkosten am Tage der Anreise bei Schlüsselübergabe unmittelbar an den Anbieter zu bezahlen. Bei Buchungen, die den Zeitraum von 1 Monat übersteigen, stellt der Anbieter dem Gast die Buchungssumme jeweils monatlich im Voraus in Rechnung. Der Anbieter behält sich vor, von dem Gast vor dessen Anreise die Vorauszahlung der gesamten oder anteiligen Buchungssumme zu verlangen. Sofern eine Vorauszahlung mit der Buchungsbestätigung gemäß § 2 Abs. 1 verlangt wird, ist diese am 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung fällig. Kann der Anbieter bis zum 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung keinen Zahlungseingang verbuchen, und wird diese auch nicht nach Verstreichen einer vom Anbieter gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung geleistet, so ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; er muss dies dem Gast schriftlich mitteilen.
Der Anbieter ist zudem berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Rechnungen des Anbieters sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
3.5. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Anbieters aufrechnen.
3.6. Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die das jeweilige Apartment belegen. Das jeweilige Apartment steht maximal für die in der Buchungsbestätigung nach Ziffer 2.1. genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüber hinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Preis für die Überlassung eines Apartments erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Anbieter allgemein berechneten Preis.
4 . Allgemeine Rechte und Pflichten; Hausordnung
4.1. Der Gast hat das ihm überlassene Apartment und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Nachbarn auch in den Hauseingängen und Treppenhäusern geboten. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.
4.2. Für die Dauer der Überlassung des Apartments ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen des Apartments Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.
4.3. Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in den Apartments nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren kann der Anbieter einen angemessenen Aufpreis verlangen. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen.
4.4. In den Apartments gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen.
4.5. Die Internetnutzung ist gestattet, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast.
5. Rücktritt des Gastes (Abbestellung; Stornierung)/Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Anbieters
5.1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn der Anbieter der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die etwaige Zustimmung einer Vertragsaufhebung haben jeweils in Textform zu erfolgen.
5.2. Sofern zwischen dem Anbieter und den Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde (Option), kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Anbieters auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Anbieter in Textform ausübt.
5.3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt der Anbieter einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält der Anbieter den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Der Anbieter hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann der Anbieter den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises zu zahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
5.4. Sofern der Anbieter die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung maximal die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die vom Anbieter zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der vom Anbieter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was der Anbieter durch anderweitige Verwendung der Beherbergungsleistungen erwirbt.
5.5. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Apartment oder die gebuchten Leistungen, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
6. Rücktritt des Anbieters
6.1. Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer 5.1. eingeräumt wurde, ist der Anbieter ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Anbieters auf sein kostenfreies Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 5.1. nicht verzichtet.
6.2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Anbieter gesetzten Nachfrist nicht geleistet, so ist der Anbieter ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
6.3. Ferner ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag aus sachlich gerechtfertigtem Grund zurückzutreten, insbesondere falls
• höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstande die Erfüllung des
Vertrages unmöglich machen;
• Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der
Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
• der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der
Beherbergungsleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das
Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts-
bzw. Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist;
• eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung durch den Gast gemäß Ziffer 1.3. vorliegt;
• der Anbieter von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des
Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der
Gast fällige Forderungen des Anbieters nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Anbieters gefährdet erscheinen.
6.4. Der Anbieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
6.5. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
7. Haftung
7.1 Der Anbieter haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Anbieters beruhen. Einer Pflichtverletzung des Anbieters steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt und soweit gesetzlich nicht unabdingbar, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird der Anbieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Unternehmen dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Anbieter nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1.
7.4. Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Haus, in dem Apartment und/oder am Inventar des Apartments schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).
7. An- und Abreise, Schlüsselübergabe; Verspätete Räumung
7.1. Die Apartments stehen am Anreisetag regelmäßig ab 12.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis 22.00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart. Eine Anreise vor 12.00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart wurde.
Die ungefähre Anreisezeit sollte mindestens 24 Stunden vorher mitgeteilt werden.
7.2. Die Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort bei Anreise. Bei Abreise kann der Gast den Schlüssel von außen in der Wohnungstür stecken lassen.
7.3. Der Anbieter kann bei der Anreise die Entrichtung einer Kaution in Höhe von 150,00 € verlangen. Der Anbieter erstattet diese Kaution bei rechtzeitiger Räumung der Ferienwohnung und Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag, sofern mit dem Gast nicht etwas anderes vereinbart wurde und sofern das Apartment keine von dem Gast zu vertretenden Schäden aufweist. Für den Fall darüber hinausgehender Schäden an dem Apartment und/oder dem Inventar leistet der Gast noch vor Ort den für den Schadensersatz erforderlichen Geldbetrag in bar (§ 249 Abs. 2 BGB).
7.4. Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Anbieter Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.
8. Datenschutz
Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten einschließlich der Personalausweis- oder Reisepassnummer werden von dem Anbieter elektronisch gespeichert. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
9.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Osnabrück, Deutschland.
9.3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufvertragsrechts.
9.4. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Mai 2020